Verpflegungsmehraufwendungen (Spesen) für Berufskraftfahrer: Steuerfrei? – Steuerpflichtig?


Neben den Mehraufwendungen für Verpflegung für Berufskraftfahrer (zB. Fahrer im Paketdienst) die in Höhe von 12,00 € steuer- und sozialabgabenfrei an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden können, hat der Gesetzgeber vorgesehen, daß der Arbeitgeber zusätzlich bis zu 12,00 € an den Arbeitnehmer leisten kann.

Diese zusätzliche Leistung ist für den Arbeitnehmer ebenfalls sozialabgabenfrei und unter der Voraussetzung, daß der Arbeitgeber den zusätzlichen „Spesenbetrag“ der Pauschalbesteuerung von 25 % unterwirft auch steuerfrei.

Der Arbeitgeber darf die Pauschallohnsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen.
Dies eröffnet dem Arbeitgeber einen erheblichen Spielraum in der Gestaltung des Nettolohnes seines Arbeitnehmers ohne unnötige Lohnnebenkosten zu erzeugen.
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